Grundlagen

 

Zitat aus APO GOSt vom 5.10.1998: §14 (3)


"In der Jahrgangsstufe 12 wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt."

Zitat aus VV zu APO GOSt zu § 14: 14.3 zu Abs. 3


"Über das Verfahren entscheidet die Lehrerkonferenz. Bei einer fachübergreifenden Themenstellung ist vor Anfertigung der Arbeit zu entscheiden, welchem Fach sie zugeordnet wird."

Zitat aus VV zu APO GOSt zu § 14: zu Abs. 5


... "Auf Facharbeiten findet die Drittelregelung keine Anwendung."

 

Zitat aus Protokoll der Einführungsveranstaltungen zu den Neuregelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt vom 5.10.1998) vom 4.5.1999

 

S. 4 (Ausschnitt aus III)

"Zur Stärkung des selbständigen Arbeitens in den Fächern gehört auch die Verpflichtung, in der Jahrgangsstufe 12 eine Facharbeit an Stelle einer Klausur zu schreiben. Absprachen zum Verfahren werden in der Lehrerkonferenz getroffen. Die Schule kann vorgeben, dass beispielsweise nur in den Leistungskursfächern eine Facharbeit geschrieben werden kann, obwohl es möglich ist, auch in einem Grundkurs eine solche anzufertigen. Sie kann festlegen, ob die Schülerinnen und Schüler die Wahl haben, in welchem Fach sie die Facharbeit anfertigen wollen oder ob in einem bestimmten Fach eine Facharbeit verbindlich ist."


S. 9/10

"In der Jahrgangsstufe 12 wird eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Zum Verfahren vgl. Nummer III. Über die Aufgabenstellung entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer, wobei die Schülerinnen und Schüler Vorschläge machen sollen. Durch innerschulische Abstimmung muss die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der in den Facharbeiten geforderten Leistungen sichergestellt werden. Bei fachübergreifenden Themen ist vorher zu entscheiden, welchem Fach die Leistung zugeordnet wird. Das selbe Thema kann nur dann von mehreren Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden, wenn die Einzelleistungen deutlich unterscheidbar und getrennt beurteilbar sind. Die Lehrerin oder der Lehrer hat jederzeit das Recht, sich durch ein Gespräch zu der vorgelegten Arbeit über die Selbständigkeit der Leistung zu vergewissern."

Bei experimentellen Themen ist die Schrift

Sicherheit im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen

zu beachten. (Schriftenreihe Schule in NRW Nr. 1031/1)

Weitere Informationen in:


Empfehlungen und Hinweise zur Facharbeit in der gymnasialen Oberstufe
(Landesinstitut für Schule und Weiterbildung Curriculumentwicklung NRW)
Besondere Lernleistung und Facharbeit im Rahmen der Abiturqualifikation
(Heft 60 MNU-Schriftenreihe, Hrsg.: Dr. H. Wambach)

 

 

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