Bezirksregierung Düsseldorf 08. November 1999
Dezernat 43 (Gymnasien)

Hinweise zur Facharbeit

 

1. Über die Aussagen der APO-GOSt § 14 hinaus werden keine allgemeinen Festlegungen getroffen. Die folgenden Hinweise dienen der Beratung der Schulen, sie binden die für die Entscheidungen zuständigen schulischen Gremien nicht.

2. Das Problem liegt in der notwendigen Balance zwischen der Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler und der Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer. Von der Sache her sind Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler hier besonders wichtig und bestimmend, aber die zeitaufwendige Arbeit für Lehrerinnen und Lehrer muss für Lehrerinnen und Lehrer von Beratung über Begleitung bis zur Bewertung pädagogisch sinnvoll und leistbar sein.

3. Bei allen Entscheidungen ist deshalb auf diese Balance zu achten. Die jeweiligen Vor- und Nachteile sind abzuwägen.

Z. B.: Es erscheint nicht sinnvoll, eine Einschränkung bei der Kursart vorzunehmen. Beschränkung auf Grundkurse entlastet zwar u. U. die Lehrerinnen und Lehrer, weil i. d. R. in Grundkursen weniger Schüler schreiben, schränkt aber für viele Schüler die Wahl nach Neigung und Können ein. Eine Beschränkung auf Leistungskurse überlastet die meisten Lehrerinnen und Lehrer und erschwert eine sinnvolle Einbindung der Facharbeit in den Unterricht.

Z. B. Es erscheint auch nicht sinnvoll, eine Einschränkung bei den Fächern vorzunehmen. In allen Fächern sind Facharbeiten möglich, die Belastung verteilt sich, die Wahlfreiheit ist zunächst nicht eingeschränkt.

4. Dennoch muss eine unzumutbare Überbelastung einzelner Lehrerinnen und Lehrer vor Ort vermieden werden. Wir halten folgendes Verfahren für sinnvoll:

Nach der Einführung in Aufgaben, Anforderungen, Ziele und Arbeitsprozess von Facharbeiten im Deutschunterricht oder in Form eines anderen Verfahrens (z.B. im Rahmen methodischer Kompakttage) der Jahrgangsstufe 11 werden die Schülerinnen und Schüler mit Hinweis auf u. U. notwendige Einschränkungen befragt, in welchem Fach / in welcher Kursart (Erst- und Zweitwunsch) sie beabsichtigen, die Facharbeit zu schreiben.

Die voraussichtlich betroffenen Lehrerinnen und Lehrer nehmen nach Beratung in der Fachkonferenz Stellung zu der Frage, welche maximale Belastung (Zahl der Facharbeiten statt Klausuren) sie für möglich halten.

Dabei sollte bedacht werden, dass der Umfang der Beratung, der Einarbeitung in besondere Themen und Literatur reduziert wird, wenn Schülerinnen und Schüler Gruppenarbeiten anfertigen.

Nach diesen Vorüberlegungen und Absprachen, die möglichst früh im Schuljahr einsetzen sollten und in die die jeweilige Kooperationsschule einbezogen werden sollte, ist, wenn es notwendig erscheint, in der Lehrerkonferenz – i. d. R. mit Enthaltungen der nicht betroffenen Lehrerinnen und Lehrer – festzulegen:

  • bei welcher Zahl von Facharbeiten der Fachlehrer / die Fachlehrerin weitere Facharbeiten nicht übernehmen muss (Orientierungsgröße 6 – 8)

  • nach welchem Verfahren Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, wenn die Zahl der Facharbeiten im Kurs reduziert werden muss (z.B. Losverfahren).

  • welche Lehrkraft die Aufgabe der Vermittlung übernimmt, wenn zwischen Lehrerinnen und Lehrern ein Dissens hinsichtlich der Übernahme von Facharbeiten entsteht.

 

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